Zum Verständnis: Die Vorführlizenz für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen erhalten Sie bei der Medienzentrale. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte von Musikschaffenden. Die GEMA-Gebühren sind zusätzlich zu zahlen, und zwar nur für die Musik im Film.
Für eine öffentliche Filmvorführung im nichtgewerblichen Rahmen werden also beide Lizenzen benötigt:
- Die Filmvorführlizenz von der Medienzentrale.
- Die GEMA-Meldung.
Die Meldung muss vor der Veranstaltung erfolgen und kann ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA vorgenommen werden: GEMA-Meldeportal.
Kirchengemeinden können einen EKD-Rabatt von 20 % geltend machen, wenn die Veranstaltung fristgerecht gemeldet wird. Zudem ist für Veranstaltungen mit religiösem, kulturellem oder sozialem Zweck (§ 39 Abs. 3 VGG) ein Nachlass von 15 % möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der GEMA.
Für Schulen und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.
Auch das Außenwerbeverbot für Spielfilmvorführungen muss beachtet werden!