Medienstelle

Masel Tov Cocktail

Dimitri ist Jude in Deutschland. Als er von seinem Mitschüler antisemitisch beleidigt wird und diesem daraufhin die Nase bricht, verlangen plötzlich alle von Dima, dass er sich dafür entschuldigt. Aber ist das gerecht?

Thema: Judentum, Antisemitismus

Für SEK I / II - Jetzt im Medienportal!

Digitales Medienportal / Filme vor Ort

Medienportal

Im Medienportal stellen wir im Auftrag der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über 14.000 digitale Medien kostenfrei zum Streamen, Downloaden und Teilen bereit. Das Angebot richtet sich an alle, die im Bereich dieser Landeskirche ehrenamtlich, nebenamtlich oder hauptamtlich in Kirche, Gemeinde, Diakonie oder Schule tätig sind. Auch als Student*in kannst du das Medienportal der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg kostenfrei nutzen.

Das bietet das Medienportal:

  • speziell ausgewählte Filme
  • eKami (digitale Bildkarten), Bilderbuchkinos
  • e-Books, e-Paper
  • digitale Zeitschriften und Fachbücher

 

  • didaktisches Unterrichtsmaterial
  • externe Online-Ressourcen
  • Streaming, Download, Inhalte teilen

Folge einfach dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung für die kostenfreie Registrierung im Medienportal!


Filme vor Ort

Neben unserem kostenfreien digitalen Medienportal verfügt die Medienstelle über einen großen Bestand an DVDs vor Ort, die ebenfalls kostenfrei ausgeliehen werden können. Neben Dokumentations- und Unterrichtsfilmen bieten wir ein breites Spektrum an themenbezogenen Spiel-, Kurz- und Animationsfilmen für den religionspädagogischen Einsatz.

Unsere Filme sind urheberrechtlich abgesichert und dürfen für öffentliche, nichtgewerbliche Veranstaltungen genutzt werden!

Falls du einen gewünschten Film nicht in unserem Bestand findest, unterstützen wir dich bei der Beschaffung der erforderlichen Vorführrechte für öffentliche, nichtgewerbliche Filmvorführungen in Schulen und kirchlichen Einrichtungen über das kfw-Bouquet.

 

Wie bekomme ich eine Filmlizenz über das kfw-Bouquet und eine Vorführerlaubnis?

Für öffentliche, nichtgewerbliche Filmvorführungen sind eine Vorführerlaubnis und eine GEMA-Meldung erforderlich.

In Kooperation mit dem Katholischen Filmwerk (KFW), Frankfurt, bietet wir als Ergänzung unseres Verleih- und Onlineangebots zusätzlich ein umfangreiches Lizenzangebot für die nichtgewerbliche-öffentliche Vorführung von Spielfilmen an (siehe Filmliste). Dieses Lizenzmodell gilt nur für Kund*innen aus den Bereichen Schule und kirchliche Institutionen!

  1. Bitte überprüfe, ob der gewünschte Film in unserem Bestand vor Ort oder im digitalen Medienportal vorhanden ist. Sollte der gewünschte Film im Bestand vor Ort oder im Medienportal verfügbar sein, wird keine Vorführerlaubnis benötigt. Eine Gema-Meldung ist in allen Fällen zwingend erforderlich! Ist der gewünschte Film nicht im Gesamtbestand der Medienstelle vorhanden, stehen die unten aufgeführten Filme aus dem KFW-Bouquet zur Verfügung.
     
  2. Kontaktiere uns um eine Vorführerlaubnis zu erhalten:
    tel:04417701423 / tel:04417701424 / medien@No~Spamkirche-oldenburg.de
     
  3. Der gewünschte Film ist als Original-DVD oder Blu-ray eigenständig zu beschaffen. Ob der Film ausgeliehen (z. B. über uns) oder käuflich erworben wird, ist dabei unerheblich. 

Hinweis: Die Medienstelle übernimmt die Lizenzgebühren für öffentliche, nichtgewerbliche Filmvorführungen im Rahmen der verfügbaren Mittel und rechnet diese direkt mit dem KFW ab. Ist eine Kostenübernahme nicht möglich, trägt die veranstaltende Stelle die Gebühren. Für nichtgewerbliche Vorführungen darf keinerlei Eintrittspreis erhoben werden. Auch das Außenwerbeverbot für Spielfilmvorführungen muss beachtet werden!

Liste der KFW-Filmtitel – gültig bis 31.12.2026

Wie ist das jetzt mit der GEMA? Stand 2026

GEMA-Meldung von Filmvorführungen

Zum Verständnis: Die Vorführlizenz für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen erhältst du von uns, deiner Medienstelle. Die GEMA vertritt die Rechte von Musikschaffenden. Die GEMA-Gebühren sind zusätzlich zu zahlen, und zwar nur für die Musik im Film.

Für eine öffentliche Filmvorführung im nichtgewerblichen Rahmen werden also beide Lizenzen benötigt:

  1. Die Vorführerlaubnis von der Medienstelle
  2. Die GEMA-Meldung

Die Gema-Meldung muss vor der Veranstaltung erfolgen und kann ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA vorgenommen werden: GEMA-Meldeportal.

Kirchengemeinden können einen EKD-Rabatt von 20 % geltend machen, wenn die Veranstaltung fristgerecht gemeldet wird. Zudem ist für Veranstaltungen mit religiösem, kulturellem oder sozialem Zweck (§ 39 Abs. 3 VGG) ein Nachlass von 15 % möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der GEMA.

Für Schulen und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.