Medienstelle

Neuer Film in der Medienstelle

Masel Tov Cocktail

Dimitri ist Jude in Deutschland. Als er von seinem Mitschüler antisemitisch beleidigt wird und diesem daraufhin die Nase bricht, verlangen plötzlich alle von Dima, dass er sich dafür entschuldigt. Aber ist das gerecht? 

Thema: Judentum, Antisemitismus

Für Klasse 8-13

Filme

DVD-Ausleihe

Die Medienstelle verfügt über einen großen Bestand an DVDs, der kostenfrei zum Verleih angeboten wird. Neben Dokumentations- und Unterrichtsfilmen finden Sie ein breites Spektrum an themenrelevanten Spiel-, Kurz- und Animationsfilmen für den religionspädagogischen Einsatz.

Unsere Filme sind urheberrechtlich abgesichert und dürfen in der Öffentlichkeit zu nicht gewerblichen Zwecken genutzt werden.

In unserem Katalog können Sie sich einen Überblick über unseren Bestand verschaffen.

Darüber hinaus empfehlen wir die kostenfreie Registrierung im Medienportal, um unser digitales Angebot verwenden zu können.

Vermittlung kostenpflichtiger Filmlizenzen

Wenn Sie Filme mal nicht in unserem Bestand finden, vermitteln wir Ihnen die Rechte für nicht gewerbliche öffentliche Filmvorführungen in den Bereichen Schule und katholische und evangelische Institutionen durch das kfw-Bouquet. Die Nutzung erfolgt gemäß dem Bildungsauftrag der vorführenden Institution.

Pro Vorführung berechnen wir Ihnen 33,00 €.

 

Wie können Filmlizenzen über das kfw-Bouquet erworben werden?

  • Sie informieren sich hier, ob der Film vom Katholischen Filmwerk zur Verfügung gestellt wird. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
  • Sie füllen das Formular für Ihre Vorführung aus, senden uns dieses zu und erhalten von der Medienstelle eine Genehmigung und Rechnung.
  • Sie können nun Ihre eigene legal erworbene oder geliehene handelsübliche DVD / BluRay zur Vorführung nutzen.

Was sind die Voraussetzungen, um für eine Filmvorführung werben zu dürfen?

  • Keine Werbung mit Filmtiteln in frei zugänglichen Medien (Internet, Zeitung, etc.)
  • Hier finden Sie eine Handreichung des kfw zum Thema Werbung für Filmvorführungen.
  • Keine Open-Air-Veranstaltungen.
  • Es darf kein Eintritt verlangt werden.

Wie ist das jetzt mit der GEMA?

In Filmen ist üblicherweise Musik enthalten. Dies bedeutet, dass Sie bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik aufführen.

 

Die Rechte der Musik-Autor:innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen.

 

Findet Ihre Vorführung in rein kirchlich/gemeindlichem Rahmen statt, so ist diese in vielen Fällen über einen Pauschalvertrag der EKD mit der GEMA bis zum 31.12.2024 abgedeckt.

 

Beachtete werden sollte:

  • Berechtigt sind "... alle öffentlich-rechtlich organisierten Körperschaften der evangelischen Kirche, also die EKD, die Gliedkirchen und ihren Untergliederungen. Dazu gehören Kirchenkreise und Kirchengemeinden, die die Hauptanwender des Pauschalvertrages sind. Ist die Kirchengemeinde Trägerin einer diakonischen Einrichtung (z.B. Altenheim, Diakoniestation oder Kindergarten), fallen auch diese Einrichtungen darunter. Weiter sind berechtigt kirchliche Werke und Verbände, unter Umständen auch rechtlich selbstständige Werke und Verbände, wenn sie kirchliche Aufgaben wahrnehmen..." (Zitat aus "Urheberrecht in den Kirchen der EKD", Punkt 3.1, pdf).

  • Filmvorführungen in Kirchen und Gemeinden sind im Rahmen des geltenden Pauschalvertrags zwischen EKD und GEMA kostenlos, wenn kein Eintritt verlangt wird. Dies gilt nur für rein kirchliche/gemeindliche Vorführungen ohne nicht-kirchliche Kooperationspartner. Weitere Informationen finden Sie in der oben erwähnten Information der EKD, dort in Punkt 3.4.4 (pdf).

  • Seit 1.1.2024 müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden, auch wenn kein Eintritt verlangt wird und sie im Rahmen des Pauschalvertrags der EKD mit der GEMA kostenlos sind. https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen 
    Der Pauschalvertrag ist derzeit im Meldeportal der GEMA noch nicht abgebildet. Sollten Sie obige Bedingungen erfüllen und wider Erwarten eine Rechnung der GEMA erhalten, wenden Sie sich bitte an uns.

Bitte beachten Sie auch das Außenwerbeverbot.

 

Bei Fragen zu Filmvorführungen, insbesondere auch bei Fragen zur GEMA, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtliche Auskünfte können wir Ihnen hierbei leider nicht geben, wir kennen jedoch die jeweils zuständigen Erpert:innen und können an diese weiterverweisen.