GEMA-Meldung von Filmvorführungen
Zum Verständnis: Die Vorführlizenz für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen erhältst du von uns, deiner Medienstelle. Die GEMA vertritt die Rechte von Musikschaffenden. Die GEMA-Gebühren sind zusätzlich zu zahlen, und zwar nur für die Musik im Film.
Für eine öffentliche Filmvorführung im nichtgewerblichen Rahmen werden also beide Lizenzen benötigt:
- Die Vorführerlaubnis von der Medienstelle
- Die GEMA-Meldung
Die Gema-Meldung muss vor der Veranstaltung erfolgen und kann ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA vorgenommen werden: GEMA-Meldeportal.
Kirchengemeinden können einen EKD-Rabatt von 20 % geltend machen, wenn die Veranstaltung fristgerecht gemeldet wird. Zudem ist für Veranstaltungen mit religiösem, kulturellem oder sozialem Zweck (§ 39 Abs. 3 VGG) ein Nachlass von 15 % möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der GEMA.
Für Schulen und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.