Medienstelle

Neuer Film in der Medienstelle

Masel Tov Cocktail

Dimitri ist Jude in Deutschland. Als er von seinem Mitschüler antisemitisch beleidigt wird und diesem daraufhin die Nase bricht, verlangen plötzlich alle von Dima, dass er sich dafür entschuldigt. Aber ist das gerecht? 

Thema: Judentum, Antisemitismus

Für Klasse 8-13

Filme

DVD-Ausleihe

Die Medienstelle verfügt über einen großen Bestand an DVDs, der kostenfrei zum Verleih angeboten wird. Neben Dokumentations- und Unterrichtsfilmen finden Sie ein breites Spektrum an themenrelevanten Spiel-, Kurz- und Animationsfilmen für den religionspädagogischen Einsatz.

Unsere Filme sind urheberrechtlich abgesichert und dürfen in der Öffentlichkeit zu nicht gewerblichen Zwecken genutzt werden.

In unserem Katalog können Sie sich einen Überblick über unseren Bestand verschaffen.

Darüber hinaus empfehlen wir die kostenfreie Registrierung im Medienportal, um unser digitales Angebot verwenden zu können.

Vermittlung kostenpflichtiger Filmlizenzen

Wenn Sie Filme mal nicht in unserem Bestand finden, vermitteln wir Ihnen die Rechte für nicht gewerbliche öffentliche Filmvorführungen in den Bereichen Schule und katholische und evangelische Institutionen durch das kfw-Bouquet. Die Nutzung erfolgt gemäß dem Bildungsauftrag der vorführenden Institution.

Pro Vorführung berechnen wir Ihnen 33,00 €.

 

Wie können Filmlizenzen über das kfw-Bouquet erworben werden?

  • Sie informieren sich hier, ob der Film vom Katholischen Filmwerk zur Verfügung gestellt wird. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
  • Sie füllen das Formular für Ihre Vorführung aus, senden uns dieses zu und erhalten von der Medienstelle eine Genehmigung und Rechnung.
  • Sie können nun Ihre eigene legal erworbene oder geliehene handelsübliche DVD / BluRay zur Vorführung nutzen.

Was sind die Voraussetzungen, um für eine Filmvorführung werben zu dürfen?

  • Keine Werbung mit Filmtiteln in frei zugänglichen Medien (Internet, Zeitung, etc.)
  • Hier finden Sie eine Handreichung des kfw zum Thema Werbung für Filmvorführungen.
  • Keine Open-Air-Veranstaltungen.
  • Es darf kein Eintritt verlangt werden.

Wie ist das jetzt mit der GEMA? Stand 2025

Zum Verständnis: Die Vorführlizenz für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen erhalten Sie bei der Medienzentrale. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte von Musikschaffenden. Die GEMA-Gebühren sind zusätzlich zu zahlen, und zwar nur für die Musik im Film.

Für eine öffentliche Filmvorführung im nichtgewerblichen Rahmen werden also beide Lizenzen benötigt:

  1. Die Filmvorführlizenz von der Medienzentrale.
  2. Die GEMA-Meldung.

Die Meldung muss vor der Veranstaltung erfolgen und kann ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA vorgenommen werden: GEMA-Meldeportal.

Kirchengemeinden können einen EKD-Rabatt von 20 % geltend machen, wenn die Veranstaltung fristgerecht gemeldet wird. Zudem ist für Veranstaltungen mit religiösem, kulturellem oder sozialem Zweck (§ 39 Abs. 3 VGG) ein Nachlass von 15 % möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der GEMA.

Für Schulen und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.

Auch das Außenwerbeverbot für Spielfilmvorführungen muss beachtet werden!